Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen zum Lärmaktionsplan
Aufstellung des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen 2. Stufe; Teilplan Straßenverkehr
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 47d Abs. 3 BlmSchG
Nach § 47 d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen,in der 2. Stufe mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk.Gießen 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr, wird von 13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015 (verlängerte Offenlegungszeit wegen der hessischen Sommerferien) auf der Hornepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp giessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während darüber hinaus während dieses Zeitraums in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse ausgelegt:
Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35394 Gießen
Raum 534
Ferner wird der Entwurf bei den Städten mit Sonderstatus (Marburg, Gießen und Wetzlar) bzw. den Landkreisen des Regierungsbezirks Gießen ausgelegt.
Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr, können Stellungnahmen bis zum 27. September 2015 eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Internetformulars auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1, Landgraf-Phillip-Platz 1-7, 35390 Gießen, oder über die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanung" eingereicht werden.
Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes der 2. Stufe, Teilplan Straßenverkehr.
Gießen, 13. Juli 2015
Regierungspräsidium Gießen
RPG1-43.1-53e0100/8-2014/5