Bestattungsmöglichkeiten auf den Gemeindefriedhöfen incl. Memoriam-Garten Fleisbach
Auf unseren Friedhöfen stehen die nachfolgenden Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Erdbestattungen
• Einzelgräber (auch im muslimischen Grabfeld auf dem Waldfriedhof Sinn) • Doppelgräber • Kindergräber • Erdwiesengräber • Gedenkstätte Sternenkinder (zentral für alle Ortsteile auf dem Waldfriedhof Sinn)
Urnenbeisetzungen
• Urnengräber für 1 – 2 Urnen • Urnengräber für 5 Urnen • Urnennischen für 1 – 2 Urnen in den Urnenwänden • Urnenwiesengräber • Baumgrabstätten
Detailliertere Informationen zu den einzelnen Bestattungsformen sowie den dazugehörigen Gebühren können Sie den beiden nachstehenden Merkblättern entnehmen. Außerdem steht Ihnen unser Friedhofsamt jederzeit gerne für Fragen und Auskünfte unter der Telefon-Nr. (0 27 72) 50 07 -13 oder -27 zur Verfügung.
Am 22. Oktober 2015 wurde unsere erste gärtnerbetreute Grabanlage eröffnet - die Friedhofsgärtnerei Hohlfeld erweiterte unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen sowie dem Steinmetzbetrieb Petry und der Gemeinde Sinn den Friedhof im Ortsteil Fleisbach um ein weiteres attraktives Bestattungsangebot. Es handelt sich dabei um einen Memoriam-Garten mit Urnen- und Erdgräbern, die ausschließlich über ein Komplettangebot erworben werden können. Mit diesem neuen Grabkonzept wollen die Beteiligten den Friedhof Fleisbach als Ort für Trauer und Erinnerung stärken und die gewachsene Friedhofskultur weiter unterstreichen.
Im Komplettangebot für den Memoriam-Garten sind sämtliche Gebühren enthalten, die für die gärtnerische Grabpflege über die Nutzungszeit von 20 bis 30 Jahren (je nach Wunsch) entstehen und zwar zum einen die gärtnerische Grabpflege inklusive jährlich wechselnder saisonaler Bepflanzung für die gesamte Nutzungszeit, die Kosten für Erneuerungen nach ca. sieben bis zehn Jahren (nach Frostschäden o.ä.) sowie zum anderen die Kosten für das Grabmal einschließlich der ersten Beschriftung und der Entfernung nach Ablauf der Ruhefrist. Die gräberübergreifende Gestaltung und die regelmäßige einheitliche Pflege der gesamten Anlage spiegeln das Konzept dieser neuen Bestattungsform wieder.
Damit die beinhalteten Leistungen garantiert werden können, schließt der Nutzungsberechtigte unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege einen Treuhandvertrag über das Komplettangebot mit dem friedhofsgärtnerischen Vertragsbetrieb ab. Der Vertragsbetrieb ist für die Erfüllung der Leistungen später verantwortlich. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege kontrolliert.
„Mit der gärtnerbetreuten Grabanlage bieten wir den Angehörigen nicht nur ein preisgünstiges Komplettangebot in einem harmonisch gestalteten Grabfeld, sondern auch einen würdigen Ort für ihre Trauer und Erinnerung auf dem Friedhof Fleisbach, ohne dass die Angehörigen sich Sorgen um die Pflege der Grabstätte machen müssen“.
Somit kommt man dem Wunsch vieler Menschen nach modernen Bestattungsformen nach und erhält gleichzeitig den individuellen Charakter einer traditionellen Grabstätte. Im Gegensatz zu manch anderen preisgünstigen Bestattungsarten haben die Angehörigen hier die Möglichkeit, Blumensträuße oder Gestecke abzulegen. Bei namenlosen Beisetzungen oder Bestattungen im Wald beispielsweise ist das nicht möglich.
Bei den Grabmalen sind Basismodelle im Komplettangebot enthalten, wenn andere Steinmaterialien, -formen oder sonstige Sonderwünsche bestehen, können diese individuell mit dem Steinmetz abgesprochen werden. Die Gräber im Memoriam-Garten können auch im Rahmen der Vorsorge erworben werden, dabei wird alles schon zu Lebzeiten festgelegt und der Vertrag einbezahlt. Dieser wird bis zum Sterbefall treuhänderisch verwahrt, dann aktiviert und die Angehörigen brauchen sich in dieser schweren Zeit um nichts zu kümmern, sondern das Grab wird vom ersten Tag an professionell gepflegt und der Grabstein nach Wünschen des Verstorbenen gesetzt.
Die Lage der Anlage direkt am Eingang des Friedhofs, in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz und zur Trauerhalle, unterstützt die Bemühungen der Gemeinde Sinn, den Friedhof auch als Ruhe-, Erinnerungs- und Erholungsort aufzuwerten. Die kommunalen Gebühren (u. a. Nutzungsrecht und Grabaushub) werden weiterhin direkt von der Friedhofsverwaltung erhoben und in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten Info-Mappe oder wenden Sie sich direkt an die beteiligten Firmen und Institutionen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung: